Finanzierungsvermittler

Ein Finanzierungsvermittler vermittelt Darlehen und vergleichbare Finanzierungen zwischen privaten und gewerblichen Kunden sowie Kreditinstituten und Anlegern. Der Finanzierungsvermittler erwirbt seinen Honoraranspruch, sobald er eine gewünschte Finanzierung erfolgreich vermittelt hat. Das Honorar kann dabei je nach Vertragsgestaltung vom Finanzierungsnehmer oder vom Finanzierungsgeber gezahlt oder auch zwischen beiden Finanzierungsvertragspartnern aufgeteilt werden. Die Tätigkeit als Finanzierungsvermittler erfordert eine Genehmigung durch die Finanzaufsicht (BaFin). Da Finanzierungsvermittler eine große Nachfragemacht bündeln, könne sie für ihre Auftraggeber häufig günstige Kredite aushandeln. Auch die Kreditvergabe in schwierigen Fällen ist für private Kreditsuchende mit der Hilfe eines Finanzierungsvermittlers eher als über direkt bei einer Bank gestellte Kreditanträge möglich.

^