Forderungsverkauf

Bei einem Forderungsverkauf gibt der bisherige Gläubiger die Forderung an einen Dritten ab. Bei ausbleibenden Zahlungen ist der Forderungsverkauf an ein Inkassobüro verbreitet, wobei das Inkassounternehmen zugleich das Risiko des vollständigen Zahlungsausfalls trägt. Die übliche Vertragsgestaltung besagt jedoch, dass zu Unrecht erhobene Forderungen vom Forderungsverkäufer zurückzunehmen sind. Besonders bei Baukrediten ist der Forderungsverkauf in der Form einer Verbriefung üblich und auch bei pünktlicher Kreditbedienung möglich. Der Forderungsverkauf ohne Zahlungsverzug kann im Kreditvertrag ausgeschlossen werden. Grundsätzlich geht der Zahlungsanspruch nach einem Forderungsverkauf auf den neuen Besitzer der Forderungen über. Das gilt nicht, wenn der Forderungsverkauf verdeckt erfolgt und dem eigentlichen Schuldner somit nicht mitgeteilt wird.

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