Freibetrag

Der Freibetrag ist im Steuerrecht ein grundsätzlich steuerfreier Betrag. Der Unterschied zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze besteht darin, dass ein Freibetrag in jedem Fall berücksichtigt wird, während die Überschreitung einer Freigrenze zur Steuerpflicht für den gesamten Betrag führt. Im deutschen Steuerrecht werden Freibeträge auf Geldanlagen und deren Zinsen, unterschiedliche Freibeträge bei der Einkommensteuer, bei der Gewerbesteuer, bei der Erbschaftssteuer und in zahlreichen anderen Fällen berücksichtigt. Freibeträge dienen sowohl der sozialen Gerechtigkeit als auch der Vereinfachung des Steuerverfahrens. Nicht mit Freibeträgen zu verwechseln sind pauschale Werbungskosten, welche zur Anrechnung kommen, sofern der Steuerpflichtige keine höheren Kosten nachweist, zudem werden Freibeträge unabhängig von der Geltendmachung der Werbekostenpauschale angerechnet.

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