Freiberufler

Freiberufler sind als Selbständige nicht zur Anmeldung eines Gewerbes verpflichtet und müssen entsprechend keine Gewerbesteuer bezahlen. Die Anerkennung als Freiberufler setzt die Tätigkeit in einem sogenannten Katalogberuf oder eine vergleichbare Berufsausübung voraus. Typische Freiberufler sind Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Künstler. In der Praxis werden auch andere nebenberufliche Tätigkeiten wie die Arbeit als Interviewer in der Marktforschung und Meinungsforschung als freiberuflich bezeichnet. Diese Einstufung entspricht nicht der gesetzlichen Freiberufler-Definition, sie wird jedoch auf Grund der geringen Nebeneinkünfte zumeist geduldet. Freiberufler unterliegen vereinfachten Vorschriften hinsichtlich der Buchführung und der Gewinnermittlung. Abweichend vom deutschen Recht gelten Künstler in Österreich nicht als Freiberufler.

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