Franchisevertrag

Ein Franchisevertrag regelt die Vereinbarungen zwischen einem Franchisegeber und einem Franchisenehmer. Dabei verkauft der Franchisegeber lizenzierte Produkte nach den Vorgaben des Franchisegebers. Damit die verschiedenen Verkaufsstellen eines Franchisegebers ein einheitliches Erscheinungsbild aufweisen, besteht für einen Franchisenehmer zumeist nur ein geringer Gestaltungsspielraum. Einheitliche Preise widersprechen eigentlich dem gesetzlichen Verbot der Preisbindung, sie werden jedoch formal freiwillig von nahezu allen Franchisenehmern verwendet. Neben den Verpflichtungen des Franchisenehmers enthält der Franchisevertrag auch Pflichten des Franchisegebers, wozu vor allem Schulungen und in vielen Fällen finanzielle Hilfen bei der Einrichtung eines Ladenlokals gehören. Ein Franchisevertrag wird auch als Vertrag über den Konzessionsverkauf bezeichnet.

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