Gebühr

Eigentlich sind Gebühren lediglich Abgaben, welche an öffentlich-rechtliche Aufgabenträger oder auf Grund eines Gesetzes zu leisten sind. Im praktischen Sprachgebrauch bezeichnen aber auch private Unternehmen die für ihre Leistungen zu entrichtenden Entgelte oft als Gebühren. So ist der Begriff Kontoführungsgebühr wesentlich geläufiger als die korrekte Bezeichnung Kontoführungsentgelt. Speziell im Finanzwesen haben Gerichte in den vergangenen Jahren mehrfach von Banken erhobene Gebühren als unzulässig erklärt. Bei Gebühren im engeren Sinn ist darauf zu achten, dass ihre Höhe sowohl den Verwaltungsaufwand als auch den Nutzen für den Empfänger angemessen berücksichtigt. Die Bezeichnung eines Entgelts als Gebühr erweckt bei Verbrauchern teilweise den Eindruck, dass diese unverzichtbar sei.

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