Gebührenbefreiung

Eine Gebührenbefreiung meint die Befreiung von eigentlich zu zahlenden Gebühren, der Begriff wurde früher am häufigsten mit Bezug auf die früheren Rundfunkgebühren verwendet. Diese sind inzwischen durch den Rundfunkbeitrag abgelöst worden, von welchem eine Befreiung in wenigen Fällen ebenfalls möglich ist. Weitere Gebührenbefreiungen bestehen bei den GEMA-Gebühren für Musikschulen, für andere Einrichtungen wie Universitäten sind hingegen Gebührenermäßigungen vorgesehen. Auch bei kommunalen Gebühren ist in vielen Fällen eine Gebührenbefreiung aus sozialen Gründen auf Antrag möglich, wenn die eigentlich anfallende Gebühr für den Zahlungspflichtigen nicht tragbar ist. Eine Gebührenbefreiung erfordert die grundsätzliche Gebührenerhebung und ist somit nicht mit einer Gebührenfreiheit zu verwechseln.

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