Gebührenbescheid

Ein Gebührenbescheid ergeht, wenn Gebühren auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder der Regeln einer Verwaltung berechnet werden. Voraussetzung für die Erteilung eines Gebührenbescheides ist das Bestehen einer entsprechenden rechtlichen Grundlage. Üblicherweise wird der Gebührenbescheid nach der Erledigung der gebührenpflichtigen Amtshandlungen ausgestellt, in Einzelfällen kann die Gebührenbezahlung vor der Entgegennahme beziehungsweise vor der Bearbeitung eines Antrages vorgesehen werden. Ob ein Gebührenbescheid erlassen wird, richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalles und nach örtlichen Gepflogenheiten; so ist das Löschen eines Hauses durch die Feuerwehr grundsätzlich kostenfrei, während in vielen Gemeinden für die Rettung von auf einen Baum festsitzenden Haustieren ein Gebührenbescheid an den Tierhalter ergeht.

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