Gebühreneinzugszentrale

Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) war bis Ende 2013 für den Einzug der Rundfunk- und Fernsehgebühren zuständig und wurde mit der Einführung der auf den Haushalt beziehungsweise die einzelne Betriebsstätte bezogenen Rundfunkbeiträge abgeschafft. Ihre Nachfolgeorganisation wird als Beitragsservice bezeichnet. Weder Medien noch Verbraucher trennten in ihrer Kritik am System der Gebührenfinanzierung und der dafür geltenden Bestimmungen zwischen der politischen Verantwortlichkeit für die Gesetzgebung und der Gebühreneinzugszentrale als lediglich ausführendes Organ. Umgangssprachlich wird der Begriff Beitragsservice kaum verwendet, da die meisten Einwohner weiterhin von der GEZ sprechen. Menschen ohne Anmeldung eines Rundfunkgerätes wurden von der GEZ regelmäßig angeschrieben, das betraf auch Personen, deren Künstlername im Telefonbuch oder anderen zugänglichen Quellen eingetragen war.

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