Gebührenverordnung

Eine Gebührenverordnung gibt an, in welcher Höhe und aus welchem Anlass Gebühren erhoben werden können. Gebührenverordnungen werden öffentlich-rechtlich verabschiedet. Sie können sich auf von der öffentlichen Hand erhobene Gebühren ebenso wie von dieser der Höhe nach beschlossene Entgelte privater Dienstleiter beziehen. Gebührenverordnungen für privat erbrachte Leistungen gelten vor allem in den Bereichen der Gesundheitspflege und der Rechtspflege sowie der Steuerberatung. Gebührenverordnungen sehen überwiegend pauschale Gebühren vor, in Teilbereichen können sie auch Höchstgebühren und Mindestgebühren sowie Richtlinien für die konkrete Gebührenfestsetzung vorgeben. Des Weiteren enthalten viele Gebührenordnungen Ausnahmetatbestände, bei deren Vorliegen auf die Gebührenerhebung verzichtet werden kann.

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