Gemeinwirtschaftlichkeit

Die Gemeinwirtschaftlichkeit eines Unternehmens besteht darin, dass es nicht nach Gewinnen strebt, sondern dem Prinzip des Gemeinwohls verpflichtet ist. Ein gemeinwirtschaftliches Unternehmen darf keine Gewinne erzielen, die Bildung von Rücklagen ist innerhalb der bestehenden gesetzlichen Grenzen jedoch gestattet. Viele der ursprünglich gemeinwirtschaftlichen und von Gewerkschaften gegründeten Unternehmen sind nach einer Krise während der 1980er Jahre in gewinnorientierte Privatunternehmen umgewandelt worden. Heute sind überwiegend Wohnungsbaugenossenschaften, kleinere Läden im ländlichen Bereich und gemeinnützige Unternehmen gemeinwirtschaftlich organisiert, allerdings sind gemeinwirtschaftliche Unternehmen nicht zwingend zugleich gemeinnützig. Eine Grundlage der Gemeinwirtschaftlichkeit ist, dass Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht sich stärker an den Bedürfnissen ihrer Kunden orientieren und zugleich preiswerter sind.

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