Das gemeinwirtschaftliche Prinzip bedeutet, dass mit einer Dienstleistung oder dem Verkauf von Waren kein Gewinn erzielt werden soll, sondern dass die Preise lediglich der Kostendeckung dienen. Grundsätzlich unterliegen öffentlich-rechtliche Institutionen dem gemeinwirtschaftlichen Prinzip, dieses kann jedoch durch teilweise durch die Gründung von Eigenbetrieben, welche einen Gewinn erzielen dürfen, umgangen werden. Theoretisch haben sozialistische Staaten das gemeinwirtschaftliche Prinzip auf allen Ebenen berücksichtigt, tatsächlich haben sie in vielen Bereichen jedoch versucht, Gewinne für den Staat zu erzielen. Einige Verbraucherverbände fordern zum Beispiel das gemeinwirtschaftliche Prinzip bei der Energieversorgung, da sie einen wichtigen Bestandteil der Daseinsfürsorge darstellt.