Gemeinschaftssteuern sind im deutschen Steuerrecht Steuern, welche dem Staat, den Bundesländern und möglicherweise Städten und Gemeinden gemeinsam zustehen. Wichtige Gemeinschaftssteuern sind in Deutschland die Lohnsteuer und Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer, die Kapitalertragssteuer und die Körperschaftssteuer. Von den Gemeinschaftssteuern steht lediglich die Körperschaftssteuer jeweils zur Hälfte dem Bund und dem Bundesland zu, während alle anderen Gemeinschaftssteuern nach unterschiedlichen Schlüsseln aufzuteilen sind. Bei der Lohn- und Einkommenssteuer erhalten die Gemeinden mit jeweils fünfzehn Prozent den höchsten Anteil an allen Gemeinschaftssteuern, während fünfundachtzig Prozent des Aufkommens gleichmäßig zwischen den Bundesländern und der Bundesrepublik aufgeteilt werden. Der Bund erhält mehr Steuermittel aus seinem Anteil an Gemeinschaftssteuern als aus reinen Bundessteuern.