Gemeinschaftspraxis

Eine Gemeinschaftspraxis wird von zwei oder mehr Ärzten gemeinsam geführt, welche häufig einer Fachrichtung angehören. Für den Patienten bietet eine Gemeinschaftspraxis den Vorteil, dass die Ärzte sich gegenseitig vertreten können, woraus verlängerte Öffnungszeiten und der mögliche Verzicht auf eine Urlaubsschließung resultieren. Das Recht der freien Arztwahl erlaubt dem Patienten auch in der Gemeinschaftspraxis die Entscheidung für einen Arzt. Die meisten Patienten einer Gemeinschaftspraxis sind mit der Behandlung durch jedes Praxismitglied einverstanden. Je nach Praxisorganisation sind einzelne Patienten einer Gemeinschaftspraxis einem konkreten Arzt zugeordnet oder werden von allen Praxismitgliedern behandelt. Wichtig für die gemeinsame Behandlung in einer Gemeinschaftspraxis ist eine sorgfältige Dokumentation aller Behandlungen; insofern ist die ärztliche Schweigepflicht gegenüber den weiteren Ärzten der Gemeinschaftspraxis aufgehoben.

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