Gemeinschaftskonto

Ein Gemeinschaftskonto ist ein von zwei oder mehr Personen gemeinsam unterhaltenes Girokonto; die Führung eines Kontos durch mehr als zwei Personen ist jedoch nicht bei allen Banken möglich und eher ungewöhnlich. Ein Gemeinschaftskonto kann wahlweise als Und-Konto oder als Oder-Konto geführt werden. Während bei einem Und-Konto beide Inhaber nur gemeinsam über das Konto verfügen dürfen, hat bei einem Oder-Konto jeder Verfügungsberechtigte alleine die Verfügungsgewalt. Üblich ist die Verwendung eines Gemeinschaftskontos durch Ehepaare oder unverheiratet zusammenlebende Paare, eine rechtliche Beschränkung auf diesen Personenkreis besteht aber nicht. Vielfach wird das Gemeinschaftskonto als zusätzliches gemeinsames Konto neben individuellen Konten beider Partner verwendet.

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