Gemeinschaftseigentum

Das Gemeinschaftseigentum ist ein Begriff aus dem Wohneigentumsgesetz und bezieht sich auf die Teile eines Gebäudes, welche allen Eigentümern gemeinsam gehören. Hierzu gehören Außenwände, das Dach, das Fundament sowie Eingangstüren. Zu einer konkreten Wohnung gehörende Fenster können je nach Teilungserklärung im Eigentum des Wohnungsbesitzers oder der Gemeinschaft liegen; häufig gilt ihre Außenfront als Gemeinschaftseigentum und der innen gelegene Rahmen als Sondereigentum. Leitungen für Strom, Wasser und Gas gehören hingegen immer dem Gemeinschaftseigentum an. Üblicherweise beauftragt die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) einen Verwalter mit der Betreuung des Gemeinschaftseigentums; verantwortlich für die Instandhaltung sind alle Eigentümer gemeinsam.

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