Generationenvertrag

Als Generationenvertrag wird eine stillschweigende Vereinbarung bezeichnet, nach welcher die heutigen Rentenzahler die Altersbezüge der heutigen Rentner finanzieren und ihrerseits im Alter ebenfalls den Anspruch auf eine angemessene Rente haben. Obgleich der Generationenvertrag auf diese Weise drei Generationen umfasst, wird er üblicherweise als Vertrag zwischen zwei Generationen betrachtet. In einem weiteren Sinn enthält der Generationenvertrag auch die Grundregel, dass endliche Ressourcen verantwortungsbewusst zu nutzen sind, damit sie auch einer späteren Generation in einer Art Umlageverfahren zur Verfügung stehen. Bei einem Generationenvertrag handelt es sich nicht um ein juristisch greifbares Abkommen, sondern um eine politische und gesellschaftswissenschaftliche Annahme.

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