Genesungsgeld

Das Genesungsgeld ist ein Bestandteil vieler Verträge in der privaten Unfallversicherung. Es wird im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt gezahlt. Seine Bezugsdauer beläuft sich in der Regel auf dieselbe Anzahl an Tagen, für welche die Versicherung zuvor Krankenhaustagegeld bezahlt hatte, abweichende Vertragsvereinbarungen sind möglich. Bei neuen Vertragsabschlüssen gehen die Unfallversicherer immer mehr dazu über, anstelle eines Genesungsgeldes eine von der Art der Verletzung abhängige Pauschale zu zahlen. Diese wird bei einer Krankenhausbehandlung zusätzlich zum Krankenhaustagegeld, aber auch bei lediglich ambulanter Versorgung der erlittenen Verletzung ausgezahlt. Die Höhe des Genesungsgeldes richtet sich nach der Beitragshöhe.

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