Genossenschaft

Grundsätzlich ist eine Genossenschaft ein freiwilliger Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen, welche ein gemeinsames wirtschaftliches Ziel verfolgen. Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft hat in einer Genossenschaft jedes Mitglied ein Stimmrecht, auch wenn es mehrere Anteile an der Genossenschaft hält. Grundsätzlich ist die Bildung einer Genossenschaft für jeden beliebigen wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Zweck möglich. Die Rechtsform einer Genossenschaft in Deutschland ist die eingetragene Genossenschaft (eG). Alle Mitglieder einer Genossenschaft sind verpflichtet, die geforderte Einlage zu leisten. Für die Gründung einer Genossenschaft reichen drei Personen aus, zusätzlich ist eine ordnungsgemäße Satzung erforderlich. Das Genossenschaftsregister wird beim zuständigen Amtsgericht geführt.

^