Geschäftsleitung

Der Begriff Geschäftsleitung wird in Deutschland überwiegend gleichbedeutend mit der Bezeichnung Geschäftsführung im Sinne des Handelsgesetzbuches verwendet. Sie meint die verantwortliche Leitung eines Unternehmens, einer Genossenschaft oder eines Vereines. In der Schweiz bedeutet Geschäftsleitung jedoch die Bezeichnung für die Tätigkeit der Geschäftsführer, während Geschäftsführung die Gesamtheit der Geschäftsführer bezeichnet. Mit der Geschäftsleitung kann sowohl eine Person als auch eine Personengruppe beauftragt sein. In einer zweiten Bedeutung meint der Begriff der Geschäftsleitung die verantwortliche Leitung eines Einzelhandelsgeschäftes oder auch nur einer Filiale, mit welcher keine Geschäftsführungsrechte im eigentlichen Sinn verbunden sein müssen.

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