Geschäftsleiter

Geschäftsleiter ist im Sinne des Handelsgesetzbuches ein anderer Begriff für den Geschäftsführer. Personengesellschaften setzen ebenso wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Vereine einen oder mehrere Geschäftsleiter ein. In der Regel sind Geschäftsleiter mit Handlungsvollmacht ausgestattet, der Zusammenhang zwischen der Vertretung als Geschäftsleiter im Innenverhältnis und als Handlungsbevollmächtigter im Außenverhältnis besteht jedoch nicht zwingend. Unternehmen können wahlweise einen Geschäftsleiter oder mehrere gemeinsam vertretungsberechtigte Geschäftsführer bestellen. In einer weiteren Bedeutung bezeichnet der Geschäftsleiter im Einzelhandel oft den Leiter einer Filiale, rechtlich korrekt wäre der Begriff Niederlassungsleiter oder Filialleiter.

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