Gesundheitsreformgesetz

Das Gesundheitsreformgesetz führte 1989 zu einer massiven Kürzung der Kassenleistungen. Es verdoppelte den Eigenbeitrag bei einem Krankenhausaufenthalt und erhöhte die Zuzahlungspflicht bei Medikamenten, für welche erstmals Höchstbeträge festgelegt wurden. Besonders deutlich fiel die mittels des Gesundheitsreformgesetzes eingeführte Selbstbeteiligung bei Zahnersatz aus, diese betrug mindestens vierzig und höchstens fünfzig Prozent der tatsächlichen Kosten. Als Leistungsverbesserung erweiterte das GRG die Möglichkeiten zu Früherkennungs-Untersuchungen. Zusätzlich hob das Gesundheitsreformgesetz die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung auf, so dass alle Arbeitnehmer einer Ersatzkasse statt der AOK beitreten konnten; die zunächst geplante Verdienstuntergrenze für den Wechsel in eine Ersatzkasse wurde nicht verabschiedet, stattdessen blieb der Krankenkassenwechsel zunächst an einen Arbeitgeberwechsel gebunden. Des Weiteren erlaubte das GRG Arbeitern erstmals, bei einem die Versicherungspflichtgrenze überschreitenden Einkommen in die private Krankenversicherung einzutreten.

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