Das Gesundheitsstrukturgesetz wurde im Dezember 1992 verabschiedet und führte zu weiteren Belastungen der Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen, welche höhere Zuzahlungen leisten mussten. Zugleich wurde das Recht zur freien Krankenkassenwahl durch die Möglichkeit erweitert, die Krankenkasse auch bei Beibehaltung des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zu wechseln. Ein wesentliches Element des Gesundheitsstrukturgesetzes von 1992 bestand in der Einführung der Budgetierung. Zudem wurde der Risikostrukturausgleich der Krankenkassen eingeführt, wodurch gesetzliche Krankenkassen mit einer aus Beitrags- und Kostensicht ungünstigen Mitgliederstruktur unterstützt wurden. Des Weiteren förderte das Gesundheitsstrukturgesetz erstmals ambulante Operationen, zudem veränderte es die Abrechnungsmodalitäten der Krankenhäuser. Das Gesundheitsstrukturgesetz führte ebenfalls eine Bedarfsplanung zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung und zur Vermeidung von Überversorgung ein.