Gewinnbeteiligung

Bei Verträgen zur privaten Rentenversicherung und zur Lebensversicherung erfolgt eine Gewinnbeteiligung in der Form einer Überschussbeteiligung. Die für Geldanlagen in Aktien sowie für gehaltene Geschäftsanteile ausgezahlten Dividenden stellen ebenfalls eine Form der Gewinnbeteiligung dar. Im Arbeitsrecht kann die Gewinnbeteiligung als zusätzlicher Lohnbestandteil vereinbart werden. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer zusätzlich zum regulären Arbeitsentgelt eine weitere Zahlung, deren Höhe vom Jahresgewinn oder Unternehmensgewinn seines Arbeitgebers abhängt. Eine Gewinnbeteiligung vorsehende Arbeitsverträge sind in Deutschland ungewöhnlich und werden nur von wenigen Unternehmen als Mittel der Mitarbeitermotivation genutzt, während sie in anderen Staaten wesentlich stärker verbreitet sind. Die an einen Arbeitnehmer ausgezahlte Gewinnbeteiligung gilt steuerrechtlich als Arbeitsentgelt und unterliegt somit der Lohnsteuer und dem Abzug von Sozialabgaben.

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