Gewinneinbehaltung

Eine Gewinneinbehaltung liegt vor, wenn ein Unternehmen den Gewinn oder einen Teil des Gewinnes nicht an seine Anteilseigner ausschüttet, sondern für die Binnenfinanzierung des eigenen Wachstums verwendet; bei einem Einzelunternehmen stellt der Verzicht auf die vollständige Entnahme des Gewinnes die Variante der Gewinneinbehaltung dar. Die Gewinneinbehaltung wird vornehmlich bei großen Gesellschaften vorwiegend als Gewinnthesaurierung bezeichnet. Bei einem Teil der Kapitalgesellschaften wie der Aktiengesellschaft schreibt der Gesetzgeber eine teilweise Gewinneinbehaltung vor, bis dass die Gesellschaft die Mindesthöhe am gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkapital erreicht hat. Daneben ist die Bildung freier Rücklagen möglich und üblich, ebenso kann in Jahren mit geringen Gewinnen die Dividende teilweise aus der Gewinneinbehaltung der Vorjahre gezahlt werden.

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