Die Gewinnermittlung stellt gemäß des Steuerrechtes fest, welcher betriebliche Gewinn als Grundalge für die Versteuerung dient. Die Methoden der Gewinnermittlung sind die Einnahmen-Überschussrechnung, der Betriebsvermögensvergleich, die Gewinnermittlung mittels Durchschnittswerten, die Gewinnermittlung anhand der beförderten Tonnage sowie die Gewinnermittlung mittels der Buchführung einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung. Jedes Unternehmen kann eine Gewinnermittlung mittels der ordnungsgemäßen Buchführung vornehmen, während die vereinfachten Verfahren zur Gewinnbestimmung an bestimmte Tätigkeiten beziehungsweise Umsatzgrenzen gebunden sind. Außer für die Ermittlung der Steuerschuld ist auch für die Erstellung der Handelsbilanz eine Gewinnermittlung durchzuführen, sofern das Unternehmen zur Bilanzerstellung verpflichtet ist. Teilweise unterschiedliche Richtlinien bewirken, dass sich die Ergebnisse der Gewinnermittlung nach steuerrechtlichen und nach handelsrechtlichen Gesichtspunkten unterscheiden.