Gründungsbeihilfe

Die Gründungsbeihilfe ist ein Begriff aus dem österreichischen Recht. Sie wird an Arbeitslose bezahlt, wenn diese eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Die Gründungsbeihilfe dient in Österreich in erster Linie der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen während der Anfangsmonate der Selbstständigkeit. In Deutschland ist Gründungsbeihilfe eine umgangssprachliche Bezeichnung für die korrekt als Gründungszuschuss zu bezeichnende Leistung der Arbeitsagentur. Die Gewährung des Gründungszuschusses erfolgt in Deutschland nach einer Einzelfallentscheidung des Sachbearbeiters in der Arbeitsagentur, während auf die österreichische Gründungsbeihilfe ein grundsätzlicher Rechtsanspruch besteht. Vor der Auszahlung des Gründungszuschusses prüft die Arbeitsagentur die fachliche und persönliche Eignung des Antragstellers für die geplante Selbstständigkeit.

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