Gründungsdarlehen

Der Begriff Gründungsdarlehen wird sowohl im weiteren Sinn für jedes mit einer Unternehmensgründung zusammenhängende Darlehen als auch in einer engeren Bedeutung für öffentliche Gründungskredite und für die entsprechenden Förderkredite der KfW Bank verwendet. Die KfW Bank gewährt Gründungsdarlehen grundsätzlich für neue Unternehmen in allen Bereichen, welche nicht durch spezielle Förderbanken abgedeckt werden; am bekanntesten ist die Landwirtschaftsbank mit der Zuständigkeit für die Kreditvergabe an neugegründete landwirtschaftliche Betriebe. Neben direkten Krediten vergeben Förderbanken der einzelnen Bundesländer Kreditbürgschaften, mit deren Hilfe die Aufnahme von Gründungsdarlehen bei Geschäftsbanken möglich wird. Ein zentrales Kennzeichen der Gründungsdarlehen besteht darin, dass die Tilgung nicht unmittelbar nach der Kreditauszahlung und der Existenzgründung, sondern erst nach einer Anlaufzeit von häufig zwei und mehr Jahren erfolgt.

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