Grundbuchaustrag

Der Grundbuchaustrag ist eine andere Bezeichnung für die Löschung, welche besonders häufig verwendet wird, wenn einer der Partner einer Besitzgemeinschaft aus dem Grundbuch entfernt werden soll. Tatsächlich findet keine Austragung von Daten im eigentlichen Sinne aus dem Grundbuch statt, vielmehr werden nicht mehr gültige Daten als gelöscht gekennzeichnet. Auf diese Weise lässt sich die Entwicklung der ein Grundstück betreffenden Eintragungen innerhalb des Grundbuches nachvollziehen. Ausgetragene Daten sind somit nicht mehr rechtswirksam, aber weiterhin sichtbar. Voraussetzung für den Grundbuchaustrag beziehungsweise die Löschung ist neben dem Antrag das Vorliegen einer Löschungsbewilligung seitens des Betroffenen.

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