Das Grundbuch führt als öffentliches und amtliches Verzeichnis die Grundstücke einer Gemeinde einschließlich der jeweiligen Eigentumsverhältnisse und der auf den einzelnen Grundstücken liegenden Lasten und der damit verbundenen Rechte. Das Grundbuch wird grundsätzlich bei Amtsgerichten geführt, lediglich in Baden-Württemberg sind staatliche Grundbuchämter für ihre Führung zuständig. Das vormals in Papierform geführte Grundbuch wird heute als EDV-Grundbuch geführt. Das Grundbuch ist zwar öffentlich, die Einsichtnahme setzt jedoch voraus, ein berechtigtes Interesse am Erhalt der einzusehenden Daten glaubhaft zu machen; dieses Interesse gilt bei einigen Kreisen wie Notaren und Kreditinstituten als grundsätzlich vorhanden. Die Eintragungen des Grundbuches gelten grundsätzlich als richtig, so dass der öffentliche Glaube wirksam wird. In Österreich führen Gemeinden und in der Schweiz die Kantone die jeweiligen Grundbücher.