Gutschein

Gutscheine stellen einen Rechtsanspruch auf die angegebene Leistung dar. Ihre gesetzliche Gültigkeit unterscheidet sich je nach Land und beträgt in Deutschland drei Jahre, in der Schweiz fünf Jahre und in Österreich dreißig Jahre; eine abweichende Gültigkeit kann grundsätzlich vereinbart werden. Gutscheine sind besonders als Geschenke beliebt, damit der Beschenkte die konkrete Ware selbst auswählen kann. Bei einem Umtausch ist ein Gutschein nur zulässig, wenn dieser freiwillig und nicht auf Grund einer gesetzlichen Verpflichtung wie bei fehlerhafter Ware erfolgt. Neben Gutscheinen für den direkten Warenbezug werden auch Rabattberechtigungen als Gutscheine bezeichnet; diese sind im rechtlichen Sinn jedoch Coupons und unterliegen nicht der für Gutscheine im eigentlichen Sinn geltenden Mindestanforderungen an die Gültigkeit.

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