Günstigerprüfung

Die Günstigerprüfung bezeichnet im Steuerrecht eine Überprüfung durch das Finanzamt, welche Variante der Besteuerung für den Steuerpflichtigen günstiger ist. Von Amts wegen erfolgt die Prüfung zwischen dem Kindergeldanspruch und der Kinderermäßigung sowie zwischen der Riester-Zulage und der steuerlichen Absetzung der eigenen Beiträge als Sonderausgaben. Bei der Rürup-Rente erfolgt die Günstigerprüfung während der Wahlmöglichkeit zwischen der Rechtslage vor und seit 2005. Nur auf Antrag des Steuerzahlers führen die Finanzämter Günstigerprüfungen bei der Kapitalertragssteuer durch. Bei einem niedrigen zu versteuernden Einkommen ist die Versteuerung der Zinserträge und der erzielten Dividenden mit dem persönlichen Steuersatz günstiger als die pauschale Abgeltungssteuer.

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