Haftungszusage

In der Versicherungswirtschaft bezeichnet die Haftungszusage die Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie für einen Schadensfall eintritt. Von Bedeutung ist die Haftungszusage für den Zeitraum zwischen dem Vertragsabschluss und dem Eingang des ersten Beitrages auf dem Konto des Versicherers, da die gesetzliche Leistungspflicht erst mit dem Zahlungseingang eintritt. Für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges ist die elektronische Haftungszusage vorzulegen, welche die frühere Doppelkarte ersetzt. Anstelle des Begriffes Haftungszusage verwendet die Versicherungswirtschaft vorzugsweise die Bezeichnung Deckungszusage. Die Mietkautionsversicherung stellt eine Form der Haftungszusage für die Kaution an den Vermieter dar. Eine weitere Bedeutung hat der Begriff Haftungszusage im Auslandsgeschäft, wobei er eine Form der Bankbürgschaft (Avalkredit) bezeichnet.

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