Haftungsübernahme

Für Handwerksbetriebe gilt unter anderem eine Haftungsübernahme. Gemäß einer Gewährleistungspflicht sind sie sowohl für Fehler bei Materialien verantwortlich als auch für Schäden, die infolge ihrer erbrachten Leistung aufgetreten sind. Hierbei ist jedoch eine zeitliche, mitunter auch vertraglich vereinbarte Frist zu beachten. So gilt eine solche Verpflichtung zur Haftung vier Jahre. Auch bei Herstellern gibt es eine Haftungsübernahme, jedoch ist der Zeitraum in diesem Fall nicht so lang wie dies bei Handwerksbetrieben der Fall ist. Auch Rechtsanwälte können ihren Mandanten eine Haftungsübernahme anbieten. Sollte ihnen ein Fehler unterlaufen und auf den Mandanten kommen deshalb zusätzliche Kosten zu, kann hier die Haftung dafür vom Rechtsanwalt übernommen werden.

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