Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse sind eine besondere Form von Eventualverbindlichkeiten. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass der Eintritt des Haftungsfalles nicht als wahrscheinlich angesehen wird. Aus diesem Grund sind Haftungsverhältnisse nicht in der Bilanz, sondern in einem Zusatz zu dieser aufzuführen. Klassische Haftungsverhältnisse sind aus eingeräumten Bürgschaften oder Gewährleistungsverträgen eingegangene Haftungsrisiken. Personengesellschaften können die Summe ihrer Haftungsverhältnisse angeben, während Kapitalgesellschaften die einzelnen Risiken getrennt aufführen müssen. Ergänzend zu den Haftungsverhältnissen geben diese auch an, in welcher Form die möglicherweise künftig eintretenden Risiken gedeckt sind. Mögliche Sicherheiten für Haftungsverhältnisse sind vor allem Pfandrechte. Auch das Wechselgeschäft führt zu Haftungsverhältnissen; da die EZB keine Wechsel rediskontiert, kommen Wechselzahlungen kaum noch vor.

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