Eine Haftungsvergütung stellt einen Ausgleich für das Tragen des Haftungsrisikos dar, eine solche ist gegenüber einer als Komplementär haftenden GmbH in einer weiteren Kapitalgesellschaft (GmbH & Co KG) üblich. Die Höhe der Haftungsvergütung kann pauschal oder in Abhängigkeit vom Gewinn vereinbart werden. Im Arbeitsrecht stellt die Haftungsvergütung eine zusätzliche Zahlung an mit der Einnahme von Bargeld befasste Arbeitnehmer dar, falls der Arbeitsvertrag eine Mithaftung für Fehlbeträge vorsieht. Trotz der Zahlung einer Haftungsvergütung darf der Arbeitgeber von seinen Beschäftigten nicht die unbegrenzte Übernahme von Kassenfehlbeträgen einfordern, da in diesem Fall ein Missverhältnis zwischen der Vergütung der Arbeitsleistung und der Verantwortung entstehen würde.