Höchstwertprinzip

Das Höchstwertprinzip ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Der Paragraph 253 schreibt vor, dass Unternehmen bei der Bilanzerstellung ihre Verbindlichkeiten mit dem maximal möglichen Rückzahlungsbetrag bewerten müssen. Praktische Bedeutung hat das Höchstwertprinzip, wenn sich der Rückzahlungsbetrag eines Darlehens oder eine aus einer Lieferung resultierende Verbindlichkeit der Höhe nach verändern kann. Eine Veränderung des tatsächlichen Rückzahlungsbetrages ist besonders bei einem Fremdwährungsdarlehen möglich. In diesem Fall erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Tageskurs, allerdings darf das bilanzierende Unternehmen Kursänderungen zu seinen Gunsten bei der Bilanzerstellung nicht berücksichtigen. Dem Höchstwertprinzip bei der Bewertung von Verbindlichkeiten entspricht die Verpflichtung, eigene Forderungen bei einer Wahlmöglichkeit zwischen zwei Beträgen zum geringeren Kurs zu bilanzieren.

^