Importzoll

Der Importzoll wird bei der Einfuhr einer Ware oder einer Dienstleistung aus einem Drittland erhoben; hierbei gelten Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes nicht als Drittländer, so dass Einschränkungen hinsichtlich der importzollfreien Einfuhr nur bei einigen Genussmitteln gelten. Mit der Erhebung eines Importzolls schützt das Einfuhrland seine eigene Wirtschaft vor den nachteiligen Folgen verbilligter Einfuhren. Die Erhebung von Importzöllen ist nach internationalem Recht zulässig und üblich, allerdings dürfen die entsprechenden Zollkosten nicht erdrückend wirken oder die Lieferung ausländischer Waren vollends unmöglich machen. Der Importzoll kann anhand der Menge oder anhand des Wertes einer Sendung errechnet werden, möglich sind auch kombinierte Berechnungsmethoden.

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