Importvertreter

Die Berufsbezeichnung Importvertreter bezieht sich überwiegend auf einen Mitarbeiter eines Wirtschaftsunternehmens, welcher im Gastland beruflich tätig ist und dort durch den Abschluss weiterer Verträge sowie durch die Betreuung von Bestandskunden den Umsatz des ausländischen Unternehmens erhöht. Seine Bezeichnung als Importvertreter bezieht sich auf die Sicht des die Waren einführenden Landes, für seinen Arbeitgeber handelt es sich entsprechend um einen Export. Mit der Aufgabe des Importvertreters betreuen Unternehmen bevorzugt Staatsangehörige des Ziellandes, da diese mit den dortigen gesellschaftlichen und rechtlichen Begebenheiten am besten vertraut sind. Üblicherweise arbeiten Importvertreter als selbstständige Handelsvertreter, eine Beschäftigung im Angestelltenverhältnis ist aber ebenfalls möglich.

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