Importrestriktion

Eine Importrestriktion ist eine Maßnahme eines Staates, mit welcher er die Einfuhr von Gütern aus Drittstaaten generell oder aus einem konkreten Drittstaat erschwert oder unmöglich macht. Bindende Verträge schränken die Möglichkeit zu rechtlich unanfechtbaren Importrestriktionen stark ein. Der häufigste Grund für eine Importrestriktion ist der Schutz der einheimischen Wirtschaft vor der Konkurrenz aus anderen Ländern, des Weiteren können gesundheitliche Überlegungen eine Importrestriktion begründen. Das Verbot des nicht dem Reinheitsgebot entsprechenden Bieres in Deutschland wurde von anderen Ländern als Importrestriktion verstanden, obwohl es durch eine abweichende Bezeichnung des Getränkes hätte umgangen werden können. Importsteuern werden überwiegend nicht als Form der Importrestriktion angesehen, sofern sie in einer moderaten Höhe erhoben werden.

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