Insolvenzordnung

Die seit 1999 geltende Insolvenzordnung soll die einzelnen Gläubiger eines insolventen Unternehmens gleichermaßen befriedigen. Die Insolvenzordnung für Deutschland regelt sowohl die Insolvenz eines Unternehmens als auch die Privatinsolvenz und schließt die Insolvenz des Bundes ebenso wie die der Bundesländer sowie von Städten und Gemeinden ausdrücklich aus. In Österreich ist die derzeit gültige Insolvenzordnung Anfang 2010 in Kraft getreten. Die Abkürzung für die Insolvenzordnung lautet in Österreich IO und in Deutschland InsO. Neben der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger ist in beiden Ländern der Fortbestand des insolventen Unternehmens nach Abschluss des Insolvenzverfahrens anzustreben.

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