Insolvenzplanverfahren

Das Insolvenzplanverfahren bietet als besonderes Insolvenzverfahren die Möglichkeit, von den Bestimmungen einer Regelinsolvenz abzuweichen. Dabei kann sowohl der Schuldner als auch der bestellte Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan vorlegen, des Weiteren darf die Gläubigerversammlung den Verwalter zur Erstellung eines Insolvenzplans auffordern. Das Insolvenzplanverfahren zielt grundsätzlich nicht auf die Auflösung des insolventen Unternehmens, sondern soll dessen Fortführung nach Abschluss des Insolvenzverfahrens ermöglichen. Das Insolvenzplanverfahren muss von der Mehrheit der einen Nachteil erleidenden Gläubiger angenommen und anschließend vom Gericht bestätigt werden. Üblicherweise wird der insolvente Schuldner nach der Erfüllung des Insolvenzplanes von allen weiteren Verbindlichkeiten befreit, die Möglichkeit zu einer abweichenden Vereinbarung im Insolvenzplan hat kaum Relevanz.

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