Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht befasst sich mit den rechtlichen Folgen einer Insolvenz und vornehmlich mit den Rechten der Gläubiger. Im Rahmen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmens prüft die Staatsanwalt von Amts wegen, ob Straftaten wie Steuerhinterziehung oder die nicht vollständige Abführung von Sozialabgaben vorliegen. Das deutsche Insolvenzrecht kennt ebenfalls die mit einer Restschuldbefreiung verbundene Insolvenz von Privatpersonen. Bestandteil des Insolvenzrechtes ist auch die Verpflichtung zur rechtzeitigen Insolvenzanmeldung. Das Insolvenzrecht in Österreich kennt die vier Verfahrensweisen Sanierung in Eigenverwaltung, Sanierung ohne Eigenverwaltung, Konkurs sowie Schuldenregulierungsverfahren, wobei das zuletzt genannte Verfahren sich auf die Insolvenz von Privatpersonen bezieht.

^