Insolvenzverfahren

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens werden Insolvenzen abgewickelt. Bei der Privatinsolvenz ist die Wohlverhaltensphase von sechs Jahren maßgeblich für den erfolgreichen Abschluss des Insolvenzverfahrens durch die Erteilung einer Restschuldbefreiung. Bei Unternehmen wickelt ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter das Insolvenzverfahren ab. Die wichtigsten Ziele eines Insolvenzantrages und des daraus resultierenden Insolvenzverfahrens bestehen in der möglichst gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger sowie in der Sanierung und dem Weiterbetrieb des insolventen Unternehmens. Sofern sich eine Unternehmenssanierung als unmöglich erweist, dient das Insolvenzverfahren dessen ordnungsgemäßer Abwicklung. Jedes Insolvenzverfahren besteht aus den Schritten Antragstellung, Berichtstermin mit Gläubigerversammlung und Abwicklung durch den Insolvenzverwalter bis zum Schlussbericht.

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