Interbankkredit

Ein Interbankkredit meint grundsätzlich den Kredit, welche eine Bank an eine andere demselben Konzern angehörige Bank vergibt. Ein in diesem Sinn vergebener Interbankkredit muss nicht durch Eigenkapital gedeckt sein, da es sich faktisch um die Verlagerung von Guthaben und Forderungen innerhalb eines Unternehmens handelt. Entgegen einer häufig geäußerten Auffassung ist ein Darlehen, welches eine Genossenschaftsbank einer anderen Genossenschaftsbank gewährt, ebenso kein Interbankkredit wie das Darlehen einer Sparkasse an ein anderes öffentlich-rechtlich organisiertes Kreditinstitut. Der Grund für Nichtanerkennung dieser Kredite als Interbankkredite ist darin zu sehen, dass Genossenschaftsbanken und Sparkassen keinen Konzern bilden, sondern rechtlich vollkommen unabhängig agieren. Zur Bedeutung passender wäre die Bezeichnung Intrabankkredit.

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