Interimsschein

Der Interimsschein ersetzte bei der Neuausgabe einer Aktie vorübergehend das eigentliche Aktienpapier, da dieses in der Regel erst mit einiger Verzögerung hergestellt werden konnte. Aus diesem Grund sah das Aktiengesetz vor, dass vorübergehend Interimsscheine (Zwischenscheine) ausgegeben werden durften, welche den Besitz der entsprechenden Aktien verbriefte. Interimsscheine mussten auf den Namen des Inhabers ausgestellt werden, auch wenn es sich bei den Aktien um Inhaberpapiere und nicht um Namenspapiere gehandelt hatte. Da heute Aktien üblicherweise nicht mehr körperlich ausgegeben werden, haben auch Interimsscheine an Bedeutung verloren und haben praktisch keine Bedeutung mehr.

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