Inventurkosten

Die Inventurkosten bezeichnen die bei der Durchführung einer Inventur entstehenden Kosten. Neben den direkten Arbeitskosten der an der Inventur beteiligten Mitarbeiter, zu denen häufig neben eigenen Angestellten zusätzlich angeforderte Zeitarbeitnehmer gehören, sind indirekte Inventurkosten zu berücksichtigen. Zu diesen gehört in erster Linie der Produktionsausfall beziehungsweise der Umsatzausfall, da die meisten Betriebe während der Inventur die Produktion unterbrechen und Ladengeschäfte zumindest einen Teil des Inventurtages geschlossen bleiben. Die Inventurkosten sind bei der Stichtagsinventur am höchsten, ihre Ergebnisse aber zugleich am genauesten. Die geringsten Kosten verursacht eine Stichprobeninventur, deren Zulässigkeit jedoch an eine ausdrückliche Erlaubnis durch das Finanzamt gebunden ist. Zudem führt die Stichprobeninventur im Einzelhandel nicht zu hinreichend aussagekräftigen Daten.

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