Die Inventurkalkulation ermittelt anhand des gemessenen Warenbestandes den Wert der vorhandenen Waren. Dieser ist bei nicht verarbeiteten Produktionsmitteln sowie bei Waren im Großhandel und Einzelhandel grundsätzlich mit dem Einkaufsbetrag zu erfassen. Im Rahmen der Inventurkalkulation können jedoch Abstriche für Schwund und Qualitätsverschlechterung vorgenommen werden. Der Ansatz des gegenüber dem Einkaufspreis höheren geplanten Verkaufspreises ist im Rahmen der Inventurkalkulation nicht zulässig, da bei der Bilanzerstellung das Niedrigstwertprinzip gilt. Von besonderer Bedeutung ist die Inventurkalkulation bei der Bewertung von in Produktionsbetrieben vorhandenen Halbfertigerzeugnissen und Fertigerzeugnissen. Umgangssprachlich benutzen Unternehmen den Begriff Inventurkalkulation auch für die Planung der Inventurkosten.