Irreführende Werbung

Irreführende Werbung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie unwahre Angaben enthält oder Verbraucher zu unzutreffenden Rückschlüssen über die Eigenschaften der beworbenen Waren verleitet. Dabei gelten Übertreibungen üblicherweise nicht als irreführende Werbung, da diese zu den üblichen Mitteln der Werbewirtschaft gehören. Als irreführende Werbung bewertet der Gesetzgeber auch das werbliche Herausstellen von Preisnachlässen, sofern diese zeitlich kurz nach einer vorgenommenen Preiserhöhung erfolgen. Ebenso ist es irreführend und unzulässig, wenn eine Preissenkung durch die Angabe eines nicht zutreffenden früheren Preises lediglich vorgetäuscht wird. Besonders hohe Ansprüche an die Korrektheit der Werbung bestehen hinsichtlich gesundheitlich relevanter Angaben sowie bezüglich geographischer Herkunftsbezeichnungen.

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