Das deutsche Investmentsteuergesetz gilt seit Januar 2004 und löste gemeinsam mit dem Investmentgesetz das vormalige KAAG (Gesetz über Kapitalanlagen) und das ehemalige Auslandsinvestment-Gesetz ab. Das Investmentsteuergesetz regelt die Versteuerung der Erträge von Investmentgesellschaften. Die für die meisten Anleger wichtigste Regelung des Investmentsteuergesetzes besagt, dass die Steuerpflicht der Erträge aus Anlagen bei Investmentgesellschaften wie einer Fondsgesellschaft erst bei der Veräußerung der Anteile durch den Anleger beziehungsweise bei der Auszahlung einer Rente aus dessen Vermögen eintritt. Des Weiteren regelt das Investmentsteuergesetz die Berücksichtigung der Erträge ausländischer Anlagebestandteile im Fondsvermögen. Die offizielle Abkürzung für das Investmentsteuergesetz lautet InvStG.